Rufnummernmissbrauch: Neue Regeln ab 1. September 2007  
29.08.2007


Neue Preishöchstgrenzen für 0900er-Rufnummern
 

Die Bundesnetzagentur will den Kampf gegen Rufnummernmissbrauch mit Hilfe neuer Maßnahmen verstärken, die das Telekommunikationsgesetz (TKG) ab 1. September 2007 bietet. Neben erweiterten Transparenzverpflichtungen gelten auch neue Preishöchstgrenzen für 0900er-Rufnummern.

 

So werden die "Transparenzverpflichtungen" auf zusätzliche Rufnummernbereiche ausgedehnt, um auch hier Missbrauch zu verhindern. So gilt die Preisangabepflicht ab dem 1. September 2007 - neben den 0900er-Rufnummern - auch für Auskunftsdienste, die in Deutschland alle mit den Ziffern 118 anfangen, für Massenverkehrsdienste-Rufnummern, die mit 0137 beginnen, für so genannte Geteilte-Kosten-Rufnummern, die mit 0180 anfangen, und für Rufnummern für Kurzwahldienste und für neuartige Dienste, die mit 012 beginnen. Bei diesen Rufnummern muss der Preis bei jeder Art von Angebot oder Werbung angegeben werden. Im Fall von schriftlicher Werbung muss dieser gut lesbar und deutlich sichtbar sein.

Neben der Preisangabepflicht erfolgt auch eine Ausdehnung der Preisansagepflicht unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Datendiensten, z.B. Premium-SMS, tritt an die Stelle der Preisansage die Preisanzeige.

Zudem wurden neue Preishöchstgrenzen für 0900er-Rufnummern festgelegt. So dürfen ab 1. September 2007 maximal für 60 Minuten 3,- Euro pro Minute abgerechnet werden, bei zeitunabhängiger Abrechnung liegt die Grenze bei 30,- Euro pro Anruf.

Das Gesetz regelt darüber hinaus eindeutig, dass der Kunde bei bestimmten Verstößen gegen die verbraucherschützenden Vorschriften nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet ist, z.B. wenn der Verbraucher trotz Preisansagepflicht nicht über den erhobenen Preis informiert wurde oder wenn Entgelte verlangt werden, die über die Preisobergrenzen hinausgehen.

Damit Verbraucher ihre zivilrechtlichen Ansprüche aber überhaupt durchsetzen können, müssen sie in Erfahrung bringen, wer hinter den in Anspruch genommenen Dienstleistungen steht. Dazu hat der Gesetzgeber jetzt zusätzliche Auskunftsansprüche für Verbraucher geschaffen.

 

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=>  Bundesnetzagentur

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